Farosec - Plattform Nutzungsbedingungen

Präambel

Dieser Vertrag regelt die Nutzung der Software-as-a-Service (SaaS)-Dienste der Sempacon GmbH & Co. KG durch die Nutzer, einschließlich Endkunden und Beratungsunternehmen. Die Sempacon GmbH & Co. KG als Anbieter der Farosec – Tool-Suite stellt eine cloudbasierte Softwarelösung bereit, die es den Nutzern ermöglicht, als verantwortliche Personen für IT- und Informationssicherheit sowie für das Risiko-, Incident-, und Notfallmanagement, eine umfangreiche Tool-Landschaft mit weiteren im Angebot befindlichen Modulen zu nutzen, die für die Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) und zum nachhaltigen Betrieb des ISMS eingesetzt werden kann. Insbesondere werden die Nutzer*Innen in der Lage sein, den Funktionsumfang durch den Erwerb weiterer Module im Farosec-App Store zu erweitern.

Die SaaS-Dienste bieten Zugang zu einer Vielzahl von Funktionen, die über das Internet bereitgestellt werden, ohne dass eine lokale Installation der Software erforderlich ist. Die Nutzer können auf diese Dienste über verschiedene Endgeräte zugreifen, um ihre spezifischen geschäftlichen Anforderungen zu erfüllen.

Ziel dieses Vertrags ist es, die Rechte und Pflichten beider Parteien zu definieren, die Nutzung der SaaS-Dienste zu regeln, den ordnungsgemäßen Betrieb und die Sicherheit des SaaS-Produkts zu gewährleisten sowie klare Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen dem Anbieter und den Nutzern zu schaffen.

Insbesondere wird in diesem Vertrag das Wettbewerbsverbot zwischen dem Anbieter und den Beratungsunternehmen, die Nutzungseinschränkungen für die Nutzer sowie die Rechte des Anbieters zur Durchführung technischer Auswertungen zur Verbesserung der Dienste geregelt.

 

 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden und Beratern (nachfolgend „Nutzer“) die Software-as-a-Service-Dienste (nachfolgend auch „SaaS-Dienste“) über das Internet zur Verfügung. Der genaue Funktionsumfang der SaaS-Dienste ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die als Anlage zu diesem Nutzungsvertrag einsehbar ist. 

(2) Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Funktionsumfang der SaaS-Dienste anzupassen, um den Dienst zu verbessern oder an geänderte technische Rahmenbedingungen anzupassen.

 

2 Vertragsschluss und Vertragslaufzeit

(1) Der Vertrag kommt durch die Registrierung des Nutzers auf der Plattform und die Bestätigung durch den Anbieter zustande.

(2) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

 

3 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Nutzer ein Einfaches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, die SaaS-Dienste gemäß diesem Vertrag zu nutzen.

(2) Der Nutzer ist nicht berechtigt, die SaaS-Dienste Dritten zur Nutzung zu überlassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich vertraglich vereinbart.

(3) Dieser Vertrag und die hierin geregelten Nutzungsrechte gelten auch für alle internen und externen Mitarbeiter des Nutzers sowie für Erfüllungsgehilfen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der SaaS-Dienste für den Mandanten tätig sind. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass alle diese Personen die Bestimmungen dieses Vertrags einhalten.

(4) Der Nutzer verpflichtet sich, sicherzustellen, dass die Nutzung der SaaS-Dienste durch seine internen und externen Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen in Übereinstimmung mit den vertraglichen Bestimmungen erfolgt und keine unbefugte Nutzung stattfindet.

 

4 Wettbewerbsverbot für den Anbieter

(1) Der Anbieter verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrages und für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Beendigung des Vertrages, keine Beratungsdienstleistungen anzubieten, die in direktem Wettbewerb mit den Beratungsdienstleistungen der Berater stehen, die die SaaS-Dienste des Anbieters nutzen und deren Kunden das SaaS-Produkt verwenden.

(2) Ausgenommen von diesem Wettbewerbsverbot sind:

  1. a) Wartungs- und Serviceleistungen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der SaaS-Dienste erbracht werden.
  2. b) Supportanfragen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der SaaS-Dienste gestellt werden.
  3. c) Der Versand von Newslettern, Ankündigungen neuer Produkte und Funktionen sowie sonstige Kommunikationsmaßnahmen, die im direkten Zusammenhang mit der Nutzung der SaaS-Dienste stehen.

(3) Der Anbieter darf nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch das Beratungsunternehmen beratend mit dessen Kunden in Kontakt treten. Eine solche Genehmigung muss spezifisch für den jeweiligen Kunden und den Beratungsfall erteilt werden. Die Kontaktaufnahme ist streng zu protokollieren, wobei das Protokoll mindestens den Zeitpunkt, den Zweck und den Inhalt der Kommunikation sowie die beteiligten Personen umfassen muss. Dieses Protokoll ist auf Anfrage dem Beratungsunternehmen zur Verfügung zu stellen.

(4) Das Wettbewerbsverbot gemäß Absatz 1 gilt nur für Beratungsdienstleistungen, die im direkten Wettbewerb zu den Dienstleistungen des Anbieters stehen, die die SaaS-Dienste nutzen.

 

5 Verbot des missbräuchlichen Gebrauchs

(1) Es ist den Nutzern, einschließlich Beratungsunternehmen und Endkunden, untersagt, das SaaS-Produkt missbräuchlich zu nutzen. Missbräuchliche Nutzung umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Manipulation oder Veränderung von Funktionen des SaaS-Produkts.

(2) Es ist den Nutzern ferner untersagt, den Funktionsumfang des SaaS-Produkts in einer Weise zu verwenden, die nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht, oder Funktionen des SaaS-Produkts in einer Art und Weise zu nutzen, die zu einer Beeinträchtigung der Funktionalität oder Sicherheit der SaaS-Dienste führen kann.

(3) Es ist nicht zulässig, einen Mandanten z.B. durch die Eingabe mehrerer oder unterschiedlicher Organisationsinformationen oder ähnlicher Maßnahmen so zu konfigurieren, dass die Funktionen des SaaS-Produkts missbräuchlich genutzt werden, um die Bestellung des Produkts für einen Endkunden sowie die damit verbundene Vergütung an den Anbieter zu umgehen. Jede solche Handlung wird als Vertragsbruch betrachtet und kann zu einer sofortigen Sperrung des Zugangs zu den SaaS-Diensten führen.

(4) Jegliche Versuche, die Sicherheitsmaßnahmen des SaaS-Produkts zu umgehen, zu deaktivieren oder anderweitig zu manipulieren, sind strengstens untersagt.

(5) Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieses Paragraphen behält sich der Anbieter das Recht vor, den Zugang zum SaaS-Produkt sofort zu sperren und rechtliche Schritte einzuleiten.

(6) Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Zugang zum SaaS-Produkt gemäß § 6 (Technische Auswertungen und Überwachung) zu überwachen und geeignete technische Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung dieser Bestimmungen sicherzustellen.

 

6 Technische Auswertungen und Überwachung

(1) Der Anbieter ist berechtigt, technische Auswertungen und Überwachungen durchzuführen, um die Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten durch die Nutzer sicherzustellen. Dies umfasst insbesondere die Überwachung der Nutzung des SaaS-Produkts, um Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen oder Sicherheitsbestimmungen zu erkennen.

(2) Die durchgeführten technischen Auswertungen können auch zur kontinuierlichen Verbesserung und Optimierung der SaaS-Dienste verwendet werden. Der Anbieter ist berechtigt, die gewonnenen Daten zu analysieren, um neue Funktionen zu entwickeln, bestehende Funktionen zu verbessern und die allgemeine Benutzererfahrung zu optimieren.

(3) Der Anbieter verpflichtet sich, bei der Durchführung dieser technischen Auswertungen die geltenden Datenschutzbestimmungen zu beachten und sicherzustellen, dass personenbezogene Daten nur im erforderlichen Umfang verarbeitet werden. Kundenspezifische Daten werden dabei nicht explizit und inhaltlich ausgewertet, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden vor.

(4) Die Nutzer werden hiermit darüber informiert, dass die Nutzung des SaaS-Produkts technisch überwacht wird, und stimmen dieser Überwachung zu.

 

7 Einbindung von Dritthersteller-Tools und Nutzung von Schnittstellen

(1) Der Anbieter ist berechtigt, am Markt verfügbare Tools und Softwarelösungen von Drittherstellern in das SaaS-Produkt zu integrieren, um den Funktionsumfang der SaaS-Dienste zu erweitern oder zu verbessern. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Nutzung von REST-API Schnittstellen oder anderen Konnektoren, um Abfragen auf andere Softwareprodukte durchzuführen und die gewonnenen Informationen in die SaaS-Lösung zu integrieren.

(2) Der Anbieter gewährleistet, dass die Einbindung solcher Dritthersteller-Tools gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgt und dass die Nutzung dieser Tools keine negativen Auswirkungen auf die Sicherheit oder die Funktionalität der SaaS-Dienste hat.

(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Auswahl und den Einsatz der Dritthersteller-Tools nach eigenem Ermessen vorzunehmen, um die Qualität und Leistungsfähigkeit der SaaS-Dienste zu gewährleisten. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass solche Tools Bestandteil der SaaS-Dienste sind und deren Nutzung den vertraglichen Bestimmungen dieses Vertrags unterliegt. 

(4) Der Anbieter informiert die Nutzer über wesentliche Änderungen oder Erweiterungen der SaaS-Dienste durch die Einbindung neuer Dritthersteller-Tools, sofern diese Änderungen die Nutzung der SaaS-Dienste erheblich beeinflussen.

(5) Soweit durch die Einbindung von Dritthersteller-Tools zusätzliche Kosten entstehen, werden diese dem Nutzer vorab mitgeteilt. Die Nutzung der betreffenden Tools erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers zu den entsprechenden Kosten.

 

8 Vergütung

(1) Die Vergütung für die Nutzung der SaaS-Dienste richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters und ist im Voraus zu entrichten.

(2) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Preise zu ändern. Preisänderungen werden dem Nutzer mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

 

9 Vertragsstrafe

(1) Für den Fall eines schuldhaften Verstoßes des Nutzers sowie deren gemäß §3 (Nutzungsrechte) internen und externen Mitarbeitern des Nutzers sowie deren Erfüllungsgehilfen gegen die Bestimmungen dieses Vertrages, insbesondere gegen die Regelungen in § 5 (Verbot der Entnahme und Weiterverwendung von Inhalten), und § 6 (Verbot des missbräuchlichen Gebrauchs), verpflichtet sich der Nutzer, an den Anbieter eine Vertragsstrafe in Höhe von 5001,- bis 50.000,00 € für jeden einzelnen Verstoß zu zahlen. Der Gläubiger der Vertragsstrafe hat die Strafe nach billigen Ermessen innerhalb dieses Rahmens zu wählen.

(2) Die Geltendmachung einer Vertragsstrafe lässt die Möglichkeit der Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche unberührt. In einem solchen Fall wird die gezahlte Vertragsstrafe jedoch auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Höhe der Vertragsstrafe in einem angemessenen Verhältnis zum Verstoß festzulegen, wobei die Angemessenheit im Streitfall gerichtlich überprüfbar ist. Der Nutzer hat das Recht, die Angemessenheit der festgesetzten Vertragsstrafe gerichtlich überprüfen zu lassen.

(4) Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe entsteht unabhängig davon, ob dem Anbieter durch den Verstoß ein Schaden entstanden ist. 

(5) Die Geltendmachung der Vertragsstrafe ist ausgeschlossen, wenn der Verstoß vom Nutzer unverzüglich nach Kenntnisnahme angezeigt wird und dieser den Verstoß unverzüglich abstellt sowie nachweist, dass der Verstoß ohne eigenes Verschulden erfolgte.

 

10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

 

11 Datenschutz

(1) Der Anbieter verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einzuhalten.

(2) Der Anbieter wird personenbezogene Daten des Nutzers nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Erbringung der SaaS-Dienste erforderlich ist oder der Nutzer eingewilligt hat.

 

12 Widerrufsrecht für digitale Inhalte

Gemäß § 356 Abs. 5 BGB erlischt das Widerrufsrecht des Nutzers bei Verträgen über die Lieferung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, sobald der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Nutzer ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

Mit Abschluss des Vertrages und der Freischaltung des Zugangs zu den digitalen Inhalten erklärt der Nutzer seine ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn der Ausführung und sein Einverständnis, dass damit sein Widerrufsrecht erlischt.

 

13 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Landgericht Düsseldorf